EU Reformvertrag am 9.4.2008
So eine Schweinerei!
Tausende Menschen demonstrieren gegen den EU-Reformvertrag.
Fragen Sie sich mal was passiert,
wenn Österreicher Ihr Recht wollen?
Antwort: Nichts passiert!
Wir werden ganz einfach an die Wand gefahren,
völlig egal was WIR wollen, dass interessiert keinen Politiker!
Ja liebe SPÖ und ÖVP möchte nur jetzt schon „Danke“ sagen,
„Dankeschön“ für die Entmündigung des Volkes Österreich.
Könnte zwar schimpfen über diese Regierung-
aber ich lasse es, denn irgendwann kommt die Abrechnung.
Nicht nur bei den Wahlen, denn man spürt schön langsam
einen gewissen Unmut,
gegen diese handlungsunfähige Regierung!
Mir persönlich fällt nur auf, dass momentan nicht
gestritten wird, denn das gemeinsame Ziel der Reformvertrag
wird am 9.4.2008 im Parlament beschlossen.
Wissen Sie liebe Leser, schon alleine die Tatsache
das WIR Uns auf den Kopf stellen können,
und WIR nichts erreichen können, stimmt mich wütend.
Diese Regierung macht mit Uns was Sie will!
Wir können nur machtlos Menschenketten bilden rund um das Parlament!
Wir „dürfen“ demonstrieren am Ballhausplatz!
Wir können noch so viele Schilder vor Uns hertragen!
Wir „dürfen“ Uns sogar Sorgen machen!
Wir kleinen nichts sagenden Bürger
Wir wollten doch nur eine Volksabstimmung!
Wir wollen doch keine Rebellion!
Wir wollen doch nur gefragt werden!
Ist das ein Verbrechen?
Ich möchte doch nur ein Kreuzerl machen dürfen!?
Das ist ein Staat der sich neutral schimpft!?
Das ist ein Staat in dem der Mensch keine Rechte hat!
Ich bin sehr enttäuscht, mein geliebtes Vaterland,
Ich habe kein Recht gegen etwas zu sein,
oder für etwas zu sein!
NEIN Wir Bürger haben nur das Recht alles zu akzeptieren.
Und in gewisser Höhe zu kriechen!
Super meine Begeisterung hält sich in Grenzen,…
@Tom: bedauerlicherweise ist es schon so, dass einige sich diesen Reformvertrag sehr wohl durchgelesen haben; bedauerlicherweise ist es auch so, dass dieser Vertrag eine militärische Hilfestellung sehr wohl beinhaltet (was uns ja eingentlich untersagt ist); bedauerlicherweise ist es auch so, dass es „die Möglichkeit“ einer Bürgerbefragung gibt – und bedauerlicherweise gibt es diesen Vertrag auch wirklich.
Und Du hast recht, dass wir in einer Demokratie leben, aufgebaut auf unsere Verfassung: niemand von uns, hat auch nur im entferntesten irgendeinen Politiker dazu legimitiert, eine Verfassungsänderung OHNE Volksbefragung durchzuführen. Schau Dir unser Verfassungsgesetz an und Du wirst erkennen, dass im Grunde genommen die Unterzeichung des Vertrages null und nichtg ist.
Deine Aussagen lassen darauf schließen, dass Du Dich gerne im Abfinden übst – mit dem, was Dir vorgegeben wird. Das jedoch lieber Tom nennt man vom Ursprung her nicht Demokratie sondern Dikatatur – man arrangiert sich mit dem, was man bekommt.
Unsere Regierung lebt von und für solche, die alles als gegeben von einer „höheren“ Macht festgelegt akzeptieren – den nur damit sind die auch in der Lage den Blödsinn zu machen, den sie mit uns machen. Ich bedauere, dass wir vom Sinne der Demokratie weitaus entfernter sind, als wir uns eingestehen wollen. Eine Volksabstimmung hätte lediglich einen Bruchteil dessen gekostet, was unsere ach so geschätzen PolitikerInnen mit ihren dauernden Streiterein an Gehältern fürs Nichtstun in den Sand gesetzt haben.
Eine abschließende Frage noch an Tom: wovor hat man den Angst, wenn dieser Reformvertrag doch so gut für Österreich ist? Dann könnte man doch das Volk, so wie es die Verfassung, auf die alle, wie sie da oben sind, eingeschworen worden sind, vorsieht, befragen. Oder etwa nicht?
@Fred
Welche Verfassungsänderungen werden durch diesen Vertrag verabschiedet, die nicht schon durch den EU-Beitritte durchgeführt wurden?
Seit wann werden gewählte Politiker nur eingeschränkt legitimiert ? Die Kosten einer Volksabstimmung liegen übrigens bei einem Vielfachen dessen, was unsere Politiker im Laufe der gesamten Legislaturperiode verdienen…
„Angst“ ist das falsche Wort. Es ist wesentlich einfacher die Meinung des Wahlvolkes durch Populisten zu beeinflussen, als Menschen dazu zu bringen, sich eine eigene Meinung zu bringen. Wie viele der potentiellen Abstimmer bei einer Volksabstimmung würden sich – deiner Meinung nach – mit der Lektüre des Vertrages selbst befassen? Konkret befürchte ich, daß jemand etwas beurteilt, das er nicht kennt!
Ich finde mich auch nicht mit den Gegebenheiten einfach ab, sondern lege Wert darauf die Energie dort aufzuwenden, wo auch tatsächlich Aktivitäten erforderlich sind. Zum Beispiel bei den vielen Themen, wo die Regierung KEINE Entscheidungen trifft…
Sehr interessant das Pro und Kontra zu lesen!
Irgendwie habt Ihr beide nicht unrecht, muss ich sagen.
Trotzdem bleibe ich bei meiner Meinung, eine Volksabstimmung wäre nötig gewesen.
Natürlich mit Informationen für die Bevölkerung, nicht dieses Wischi-Waschi!
Immerhin sind wir „normale“ Bürger, oder?
LG
@Tom: Artikel 11 Abs.1:Die Zuständigkeit der Union in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
erstreckt sich auf alle Bereiche der Außenpolitik sowie auf sämtliche Fragen im Zusammenhang mit der Sicherheit der Union, einschließlich der schrittweisen
Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik, die zu einer gemeinsamen Verteidigung führen kann.
Übersetzt bedeutet das: Aufgabe der eigenen Verteidigungs- und Sicherheitspolitik, Installation eines gemeinsamen Heeres – ich hoffe nicht, dass ich jetzt das Vefassungsgestzt zitieren muß, welches uns (noch) nach wie vor jegliche militärische Kooperation mit Deutschland untersagt.
Was den EU-Beitritt betrifft wurden wir schon unzählige Male belogen (siehe Beiträge „Versprochen- und Gebrochen“), und beim Reformvertrag ist es ebenso.
Es handelt sich keinesfalls um Polemik, wie von Dir vorgeworfen – es sind ganz einfach Tatsachen. Polemik ist es, den Reformvertrag als Gewinn für sie österreichische Bevölkerung dazustellen: denn in 10-15 Jahren werden wieder Mütter am Straßenrand stehen und ihren Söhnen nachwinken – im Sinne der „gemeinschaftlichen“ Verteidigungspolitik!
@Fred
Klar ist es Polemik – weil es wieder nur eine Halbwahrheit ist. Derartige Entscheidungen bedürfen im Anlassfall nach wie vor in der Union der Einstimmigkeit. Und eine generelle Festlegung einer gemeinsamen Vorgangsweise in der Sicherheits- und Verteigungspolitik…. was ist daran schlecht? Etwa unabgestimmte Eigenartigkeiten einzelner Mitgliedsländer die dem organisierten Verbrechen durchaus entgegenkommen?
@Tom: Leider ein Irrtum: in sicherheits- und verteidungspoltischen Entscheidungen bedarf es nicht der Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten sondern des Beschlusses des Hohen Rates. Es stellt sich die Frage, inwieweit Du den Reformvertrag kennst, um in derart vehement zu befürworten.
@Fred
Also – wenn wir schon so im Detail sind:
1. Die von dir erwähnte Passage zur Sicherheitspolitik findet man nicht in Artikel 11 – sondern in der Endfassung des Vertrages in Artikel 24.
Dort steht wortwörtlich:
„Für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik gelten besondere Bestimmungen und Verfahren. Sie wird vom Europäischen Rat und vom Rat einstimmig festgelegt und durch-geführt, soweit in den Verträgen nichts anderes vorgesehen ist. Der Erlass von Gesetzgebungsakten ist ausgeschlossen. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik wird vom Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und von den Mitgliedstaaten gemäß den Verträgen durchgeführt.“
Wie gesagt – Beschlüsse müssen einstimmig gefaßt werden, der Hohe Vertreter vertritt diese aber nach aussen.
Daher darf ich die Frage nach der genauen Lektüre des nunmehr verabschiedeten Vertrages (in der Endfassung) nunmehr an dich zurückgeben.
„ARTIKEL 24
Die Union kann in den unter dieses Kapitel fallenden Bereichen Übereinkünfte mit einem
oder mehreren Staaten oder internationalen Organisationen schließen.“
Eventuell sprechen wir von 2 verschiedenen Versionen, der Artikel 11 Abs.1 (Kapitel: Gemneinsame Außen- und Sicherheitspolitik) entspricht haargenau dem von mir zitierten.
Artikel 48:
In Fällen, in denen der Rat nach Maßgabe des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union oder des Titels V dieses Vertrags in einem Bereich oder in einem
bestimmten Fall einstimmig beschließt, kann der Europäische Rat einen Beschluss erlassen, wonach der Rat in diesem Bereich oder in diesem Fall mit qualifizierter Mehrheit beschließen kann. Dieser Unterabsatz gilt nicht für Beschlüsse mit militärischen oder verteidigungs-politischen Bezügen.
Ich wiederhole: DIESER UNTERABSATZ GILT NICHT FÜR BESCHLÜSSE MIT MILITÄRISCHEN UND VERTEIDGUNGSPOLITISCHEN BEZÜGEN!
Bevor wir jedoch die einzelnen Passagen durchgehen kann ich nur noch einmal wiederholen: der Vertrag beinhaltet derart viel brisantes, dass sich das österreichische Volk eine Abstimmung über denselben mehr als nur verdient hat – es war und ist ganz einfach unser gutes Recht. Diese wurde uns jedoch weggenommen – unabhängig davon, was seitens (polemisierender) Befürworter als Halbwahrheit transportiert wird.