Steuerausgleich jetzt online!
Beim Finanzamt bleiben jedes Jahr 200 Millionen Euro liegen.
Die Beschäftigten machen die Arbeiterveranlagung einfach nicht,
schade, denn so fallen Sie um Ihr Geld um.
Seit 7. Jänner 2010 ist es nun wieder möglich den Steuerausgleich
von zu Hause aus via Internet zu machen.
Also dann auf zum Geld zurückholen für das Jahr 2009!
Übrigens haben sie die Möglichkeit die Veranlagung
für die letzten 5 Jahre zu machen!
Ich habe hier von der Arbeiterkammer die Tipps, für Sie,…
es wird schon irgendwie berücksichtigt aber wie ???
und auf meine frage warum ich dafür dann ein eigenes formular brauch „ja das ist halt so“
In meinem Link unten ist es gut erklärt:
Kinderfreibetrag
Für Kinder, für die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr ein Kinderabsetzbetrag oder ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, besteht ab der Veranlagung 2009 ein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag. Der Kinderfreibetrag vermindert das steuerpflichtige Einkommen und wirkt sich daher nur in Höhe des jeweiligen Steuersatzes aus.
Der Kinderfreibetrag wird bei der Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung berücksichtigt.
Auf Deutsch heißt das: Die 220 Euro werden nicht ausbezahlt sondern können sozusagen steuermindernd abgesetzt werden. Was wiederum heißt, dass sich die bemessungsgrundlage nach unten ändert, was wiederum heißt, dass man Geld zurück bekommt.
http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080720.html#frei
Danke für die umfangreiche Information PC!
So kann man das wenigstens verstehen.
LG Gertrude
Dieses Formular braucht man, um den Absetzbetrag geltend machen zu können, bei der Arbeitnehmerveranlagung:
http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfd/2009/L1k.pdf
ja danke dir auch pc das beamten deutsch ist halt für mich kein richtiges deutsch lg cl