Steuerausgleich jetzt online!

Beim Finanzamt bleiben jedes Jahr 200 Millionen Euro liegen.

Die Beschäftigten machen die Arbeiterveranlagung einfach nicht,
schade, denn so fallen Sie um Ihr Geld um.
Seit 7. Jänner 2010 ist es nun wieder möglich den Steuerausgleich
von zu Hause aus via Internet zu machen.

Also dann auf zum Geld zurückholen für das Jahr 2009!
Übrigens haben sie die Möglichkeit die Veranlagung
für die letzten 5 Jahre zu machen!
Ich habe hier von der Arbeiterkammer die Tipps, für Sie,…


    

Gertrude

Kaum hätte ich mir das Träumen lassen - Ich kann es kaum fassen! ...

29 Gedanken zu „Steuerausgleich jetzt online!

  • 21. Januar 2010 um 18:16
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    es wird schon irgendwie berücksichtigt aber wie ???
    und auf meine frage warum ich dafür dann ein eigenes formular brauch „ja das ist halt so“

    Antwort
  • 22. Januar 2010 um 18:29
    Permalink

    In meinem Link unten ist es gut erklärt:

    Kinderfreibetrag
    Für Kinder, für die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr ein Kinderabsetzbetrag oder ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, besteht ab der Veranlagung 2009 ein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag. Der Kinderfreibetrag vermindert das steuerpflichtige Einkommen und wirkt sich daher nur in Höhe des jeweiligen Steuersatzes aus.

    Der Kinderfreibetrag wird bei der Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung berücksichtigt.

    Auf Deutsch heißt das: Die 220 Euro werden nicht ausbezahlt sondern können sozusagen steuermindernd abgesetzt werden. Was wiederum heißt, dass sich die bemessungsgrundlage nach unten ändert, was wiederum heißt, dass man Geld zurück bekommt.

    http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080720.html#frei

    Antwort
    • 23. Januar 2010 um 11:02
      Permalink

      Danke für die umfangreiche Information PC!

      So kann man das wenigstens verstehen.
      LG Gertrude

      Antwort
  • 23. Januar 2010 um 19:25
    Permalink

    ja danke dir auch pc das beamten deutsch ist halt für mich kein richtiges deutsch lg cl

    Antwort

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