EU-Reformvertrag: Volksabstimmung
EU-Reformvertrag-Volksabstimmung ist zwingend!
So heute am Titelblatt auf der Kronen Zeitung.
Der Bundespräsident hätte diesen Vertrag gar
nicht ohne eine Volksabstimmung unterschreiben dürfen.
Als heute die Kronen Zeitung durchblättere bleiben
meine Augen automatisch bei einer Doppelseite haften.
Diese Zeilen wurden von Herrn Adrian Hollaender geschrieben,
Die juristische Kernfrage ist, ob die Ratifizierung des EU-Reformvertrags
(Vertrag von Lissabon) eine Gesamtänderung der Bundesverfassung bewirkt.
Eine solche wäre laut der österreichischen Bundesverfassung
nur unter der Voraussetzung einer Volksabstimmung zulässig.
Nach dem österreichischen Bundesverfassungsrecht
(Artikel 44 Absatz 3 B-VG) bedarf eine Gesamtänderung
der Bundesverfassung zwingend einer Volksabstimmung.
Das ist natürlich nur ein kleiner Ausschnitt des Herrn Hollaender.
Schön zu wissen wie wie wieder mal bescheiden gesagt verarscht wurden.
Die ganze Aufregung und die ganzen Demos vor der Unterschrift
des Bundespräsidenten waren ja nicht gerade erfolgreich!
Jetzt haben Wir den EU-Vertrag am Hals, super!
Was machen wir nun damit?
Ja was wohl-akzeptieren so wie immer!
Ein Volk der JA Sager? Oder doch nicht?
Tja, gerade die Kronenzeitung hat sich im Zuge des EU-beitrittes 1994 ganz stark für denselbigen ausgesprochen. Gerade die Kronenzeitung war es, die zu der hohen Befürwortung des Beitrittes beigetragen hat. Es gab KEIN einziges Massen – Medium, das uns damals nur einen einzigen Nachteil bekannt gegeben hätte. Das Medium Internet war zu diesem Zeitpunkt noch sehr schlecht verfügbar.
Und gerade dieser Beitritt war der Startschuß zur Aufgabe der Eigenständigkeit: mit 1.1.1995 wurden mehr als 12.000 (!!!) Änderungen wirksam, ein nicht unerheblicher Teil betraf (Teil)änderungen der Verfassung. Eine Vielzahl an Gesetzen wurde „adaptiert“ – und heute wird uns süffisant lächelnd mitgeteilt: ihr habt es so gewollt!
Was belbt ist die Gewissheit, dass wir schon lange vor dem Beitritt belogen und betrogen wurden und das auch heute noch werden.
Mit einer unwahrscheinlichen Regelmäßigkeit werden die wirklich blöden Contra-Agrumente seitens der Großkopferten herangezogen (zB Einführung der Todesstrafe), auf die nachweislich berechtigten wird jedoch nicht eingegangen (zB Neutralität). Und diese wurde zB schon im Zuge des Beitrittes aufgeweicht.
Deswegen haben auch solche wie unser zukünftiger Ex-Präsident, unser zukünftiger Ex-Kanzler sowie zukünftiger Ex-Vizekanzler die Frechheit zu sagen: „Mit dem Reformvertrag wird sich an der Neutralität nichts ändern“ – weil es bereits geschehen ist! Ganz einfach hinter unserem Rücken, still und leise.
Ja gut und was jetzt, was ist jetzt?
Sind Wir jetzt „illegal“ dabei in diesem Verein der EU-Vertrag Lissabon?
Wer bestimmt gesetzlich eine Volksabstimmung?
Hmm bin etwas ratlos!
Leider nicht, denn die Frage bei der Volksabstimmung lautete:
„Soll der Gesetzesbeschluß des Nationalrates vom 5. Mai 1994 über das Bundesverfassungsgesetz
über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union Gesetzeskraft erlangen?“
Und diese Frage haben wir mit 66,6 % mit „ja“ beantwortet – weil wir (damals) noch der Meinung waren, die Großkopferten würden uns schon nicht so arg anlügen – und weil wir nur mit punktuellen pro – EU – Infos versorgt wurden.
Heute sehen wir, dass wir zumindest seit damals belogen und betrogen wurden.
Und seit damals wurden Stück um Stück Änderungen unserer Verfassung vorgenommen – im „Auftrag“ des Volkes….
Aha, im Auftrag des Volkes?!
Da bin ich jetzt aber beruhigt,…
Mir fehlen einfach die Worte für so viel Lug und Betrug.
In dieser ganzen Regierung tut sich nichts, bescheiden gesagt!
Außer Ablenkungsmanöver, wenns nicht gerade passt-
dann machen die Volksvertreter irgendein Gesetzt, dsaa uns Glauben macht, WIR arbeiten doch eh,…