„Kampfhunde“in NÖ: Neues Gesetz
Da es immer wieder zu Vorfällen kommt,
wo ein „Kampfhund“ eventuell beißt,
wird jetzt in Niederösterreich das Hundehaltegesetz verschärft.
Auslöser war eine Hundeattacke von 3 Hunden
auf ein drei Jähriges Kind.
Die Rassen die zu den erhöhten Gefährdungspotenzial zählen:
Bullterrier, Bandogs, Pitbulls, American Staffordshire Terrier,
Staffordshire Bullterrier, und Dogo Argentinos!
Was heißt das nun für einen Hundehalter?
Erstens müssen die Hunde gemeldet werden.
Weiter’s dürfen nur mehr zwei Hunde dieser Rassen
in einer Wohnung gehalten werden.
Der Hundeführerschein wird eingeführt.
Außerdem müssen die Hunde
über eine Haftpflicht-Versicherung abgesichert werden!
Der Besitz von „Kampfhunden“ muss so zu sagen
verantwortungsbewusst sein, ist die Haltung nicht akzeptabel,
dann kann auch der Hund beschlagnahmt werden!
Ich kann kaum meine Finger ruhig halten,
aber die sogenannten Kampfhunde gehören nur in erfahrene Hände.
Der Hundeführerschein ist mal ein Anfang!
Ich finde das neue Gesetz gut,
es gehört in ganz Österreich gemacht einheitlich.
Von Zeit zu Zeit hört man von Fällen wo Kampfhunde beißen,
nur wie oft beißt ein Schäfer, Pudel, Dackel?
Man sollte einen Hundekauf sehr gut überlegen,
denn meist endet der Weg im Tierschutzhaus!
Eben weil die Leute nicht mit den schwierigen Rassen umgehen können!
Die Tierschutzhäuser sind voll von diesen „Kampfhunden“,
es ist einfach nur traurig, was der Mensch einen Hund antut!
Naja, a bisserl bedenklich ist die Sache schon: alleine aus der Rasse heraus auf Charakterzüge zu schließen – hat schon zur NS-Zeit zu verachtenswerten Vorgehensweisen geführt.
Hundeführerschein? Was kommt als nächstes? Kinderaufzuchtsberechtigung? Blumengießbescheid?
Die Großkopferten sollen sich auf Ihre Hauptaufgabe konzentrieren – und mit solchen Blödheiten aufhören! Deren Regulierungswut ist ja nicht auszuhalten!
Schneidet man in der Folge Pferden die Haxen ab – weils einmal jemanden getreten haben?
Nur wenn die „Entscheider“ garantieren (!!!), dass ähnliches wie mit dem Kind aufgrund dieser Reglementierung nicht mehr passieren kann könnte ich es befürworten. Das wird aber nicht passieren – und Verletzungen gab und gibt es immer.
Ich wurde als Kind einmal von unserem Gockelhahn attakiert (und die haben verdammt spitze Schnäbel!)-vielleicht sollte man auf Basis dieser Erfahrung den Verzerhr von Hühnerfleisch verbieten – schließlich könnte sich derartige Agressivität übertragen…
Politisch gesehen hast Du schon recht Fred!
Nur ist die Tatsache, wer so einen Hund hält sollte sich dessen bewusst sein, dass er so zu sagen eine Waffe in Händen hält!
Darum bin ich auch dafür, dass der Hundeführerschein eingeführt wird!!
Das nichts mehr passieren wird ist natürlich nicht anzunehmen.
Schon, nur da sollte am Anfang der Kette (Handel, Züchter) angesetzt werden.
Der Hundeführerschein als solcher ist sicherlich nur eine Abzocke – und diejenigen, die ihn machen würden stellen sicherlich auch nicht die Gefahr für Tier und Umwelt dar.
Diejenigen jedoch, die sich einen Hund als Waffe halten wollen – die werden auf den Führerschein pfeifen – und sich diesen (halt über andere Kanäle) besorgen.
Die wenigsten Terroristen haben einen Waffenschein…
Züchter und Handel von solchen „Kampfhunden“ sollten auf alle Fälle überprüft werden, denn oft sind die Hunde aggressiv und man hat Schwierigkeiten mit dem Tier!
Über andere Kanäle besorgen, da hast sicherlich recht,
aber was willst machen?
Aber nicht weniger aggressiv kann auch irgendeine andere Rasse sein!
Du wehrst Dich gegen den Hundeführerschein – glaubst Du das es wieder nur Abzocke ist?
du meinst beim züchter sollte man ansetzen, keine schlechte idee, glaubst aber nicht auch, das es dort auch schwarze schafe gibt und wahrscheindlich nicht wenige?
Was den Hundeführerschein betrifft: JA, ich bin der Meinung, dass dies reinste Abzocke ist: die Ausstellung desselben kostet, das Nicht-Mitführen kostet etc.
Und natürlich gibt es bei den Züchtern auch schwarze Schafe – jedoch lassen sich diese leichter lokalisieren und eingrenzen: ein Züchter bedient zB 50 (zukünftige) Hundebesitzer – wenn hier angesetzt wird, wenn die Verantwortung für die artgerechte Haltung bei diesem liegt (und ich kenne etliche Züchter, die sich auch nach einem halben Jahr wieder beim Kunden melden, aber auch Kunden ablehnen!) – dann erspare ich mir den Hundeführerschein.
Mit diesem, der verpflichtenden (dachte die gibts schon für alle Hunde – Stichwort Hundemarke!) Meldung, der verpflichtenden Haftpflicht werden nur schön Kassen gefüllt – es wird jedoch KEIN einziges Kind dadurch geschützt.
Ich denke, dass man vielleicht weniger „gefährliche“ Hunde kauft, wenn der Hundeführerschein eingeführt wird.
Ich begegne jeden Tag Menschen mit aggressiven Hunden.
Das fängt gleich an meiner Hausecke an, es ist ein Golden Red River!!!
Von wegen „Kampfhund“ ich besitze einen Am.Stefford
und mein Hund darf nur mit Beißkorb und Leine gehen.
Warum? Weil ich keinen von den anderen Hunden gefährden will.
Aber zurück:
Natürlich ist kein Kind geschützt wenn dieses Gesetz eingeführt wird.
Und zur Haftpflichtversicherung schaden kann es nicht,
meine Hündin ist versichert, also ich brauche das Hundehaltegesetz nicht wirklich.
Ich denke halt immer an die „Kampfhunde“ im Tierschutzhaus es ist einfach nur traurig.
Heute ist was schreckliches passiert ein Kind im Alter von einem Jahr wurde von einem Rottweiler tot gebissen!
Ich bin erschüttert, was ist da bloß passiert?